Momentan beschäftige ich mich intensiv mit einer Klage gegen die Benutzungspflicht des stadtwärtigen gemeinsamen Fuß- und Radweges im Ranstädter Steinweg. Die Geschichte dazu ist aber etwas länger…
Fußball-WM und Olympia bescheren Stadt jede Menge Geld
Die Geschichte beginnt mit der Fußball-WM 2006 und der Olympiabewerbung Leipzigs: Um die Anbindung des Stadions an die Innenstadt sicherzustellen und weil die Jahnallee den Stadtplanern sowieso zu hässlich ist, soll die Straße umgebaut werden. Die Straßenbahn soll getrennt vom Kraftverkehr an dessen Stau vorbeifahren können und die Autos sollen in beide Richtungen durch die innere Jahnallee fahren, also zwischen Leibnitz- und Ebertstraße nicht mehr durch die parallel verlaufende Gustav-Adolf-Straße. Das Geld für diesen umfangreichen Umbau kommt hauptsächlich aus Fördermitteln. Die reichen auch, um die Kleine Funkenburg nach lauten Protesten abzureißen. Aber das ist eine andere Geschichte… Der Umbau-Plan sieht jedenfalls für den Abschnitt der Jahnallee zwischen Leibnitzstraße und Goerdelerring vor, auf der Fahrbahn keinen Radverkehr zuzulassen. Stattdessen soll es in landwärtiger Richtung einen getrennten und in stadtwärtiger Richtung einen gemeinsamen Fuß- und Radweg geben. Vorher gab es nur kurz vor dem Goerdelerring gemeinsame Fuß- und Radwege.
Geplant, gebaut
2005 begann der Umbau der kompletten Jahnallee. Im Mai 2007 war es dann soweit: Der Verkehr konnte wieder rollen. In einem Anflug von Nostalgie benannte der Stadtrat zu diesem Anlass den Abschnitt zwischen Leibnitzstraße und Goerdelerring in (seinen früheren Namen) Ranstädter Steinweg um. Von vorgestern war auch die Gestaltung des Radweges dort in stadtwärtiger Richtung: Der war durch Masten und Bäume an gut einem Dutzend Stellen schmaler als vorgeschrieben. Außerdem gab es an der Einmündung Naundörfchen (beim Fisch-Shop) regelrechte Sprungschanzen – die Abschrägung war beim Bauen wohl vergessen worden. Ein paar weitere Mängel zählte ich in einer E-Mail an die Stadt auf und bezweifelte, dass die Benutzungspflicht gerechtfertigt ist.
Benutzungspflicht nur, wenn Bedingungen erfüllt sind
Dazu ein bisschen Hintergrundinformationen: Radwege dürfen nur dann als benutzungspflichtig beschildert werden, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) aufgeführt. Dazu zählen Mindestbreiten oder auch, dass die Radwege in ihrer Bauausführung dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen müssen. Für gemeinsame Fuß- und Radwege innerorts ist in der Verwaltungsvorschrift eine Mindestbreite von 2,50 Meter vorgesehen. Ausnahmen sind nur auf kurzen Abschnitten gestattet – das kommt hier nicht in Frage.
Eine weitere Hürde für Radwegbenutzungspflichten steht in der Straßenverkehrsordnung selbst (§ 45 Abs. 9 Sätze 1 u. 2 StVO):
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Abgesehen von der Anordnung von Tempo 30-Zonen nach Absatz 1c oder Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Absatz 1d dürfen insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Benutzungspflichten schränken den fließenden (Rad-)Verkehr ein, damit dürfen sie nur angeordnet werden, wenn es eine erheblich höhere Gefahrenlage als an vergleichbaren Strecken gibt. Wie diese Gefahrenlage nachgewiesen werden kann bzw. muss, darüber streite ich mich sowohl mit Stadt als auch mit dem Regierungspräsidium. Die beiden Behörden meinen, es reiche, die Verkehrsstärke zu betrachten. Liege die über einem bestimmten Wert, müssten Radwege als benutzungspflichtig beschildert werden. Ich meine, dass diese abstrakte Betrachtung nicht ausreicht: Wenn es nur nach diesem Kriterium gehen würde, müsste Radverkehr insgesamt als zu gefährlich verboten werden, schließlich sind ja so viele Autos unterwegs… Statt einer abstrakten Betrachtung anhand von Verkehrsstärken müsste vielmehr genau untersucht werden, wie viele und welche Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern stattfinden. Das hat die Stadt in diesem Fall offensichtlich versäumt.
Regierungspräsidium schlägt Alternative vor


Weil die Stadt die Benutzungspflicht nicht freiwillig aufheben wollte, schrieb ich im Oktober 2006 einen Widerspruch. Wie zu erwarten war, lehnte ihn die Stadt ab. Damit musste das Regierungspräsidium Leipzig über den Fall entscheiden. Es schlug Mitte 2007 eine alternative Radverkehrsführung vor: Radfahrer sollten doch am besten den Weg rechts neben dem Elstermühlgraben entlang der Häuserfront nutzen. Das würde bedeuten, dass Radfahrer am Naundörfchen nach rechts und gleich danach wieder nach links in diesen Weg abbiegen müssten (siehe Foto und Karte). Das halte ich für gefährlich – Abbiegen birgt ein höheres Unfallrisiko als geradeaus Fahren. Außerdem widerspricht es der Vorschrift in der VwV-StVO, dass Radwege stetig geführt sein müssen. Deswegen konnte ich dem Vorschlag des Regierungspräsidiums nicht zustimmen, das den Widerspruch daraufhin zurückwies. Der
Widerspruchsbescheid kann hier heruntergeladen werden (
PDF).
Klage nötig
So recht zufrieden war ich mit dem Bescheid natürlich nicht: Auch mit den Auflagen des Regierungspräsidiums an die Stadt dürfen Radfahrer nicht die Fahrbahn im Ranstädter Steinweg nutzen. Das will ich aber erreichen, schließlich sind sie dort am sichersten und schnellsten unterwegs. Deswegen reichte ich im Oktober 2007
Klage gegen die Radwegbenutzungspflicht (
PDF) ein.
Jetzt muss das Verwaltungsgericht Leipzig entscheiden – das wird aber vorraussichtlich ein Weilchen dauern.
Kommende Woche Mittwoch verhandelt die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes Leipzig über meine Klage gegen die stadtwärtige Radwegbenutzungspflicht im Ranstädter Steinweg. Los geht es um 10:15 Uhr mit einem Ortstermin (Treffpunkt ist das Brückensperrungsden
Aufgenommen: Jun 22, 21:02