Hurra, unser neues Radtourenprogramm 2024 ist da!

Über 60 Radtouren bieten der ADFC Leipzig und seine Partner*innen im Jahr 2024 an. Bis in den Herbst hinein kannst du Leipzig und die Umgebung mit uns per Rad entdecken. Das Angebot ist breit gefächert und abwechslungsreich. Wir wünschen gute Fahrt!

ADFC_Leipzig-Radtourenprogramm_2024
Das neue Radtourenprogramm 2024 kann nicht nur zu den bekannten Öffnungszeiten (Dienstag und Donnerstag 14-18 Uhr) bei uns am Ranstädter Steinweg 1 abgeholt werden, sondern auch jederzeit am Auslagekasten draußen am Schaufenster. © Anne-K. Hutschenreuter

Auf geht es in das Superwahljahr 2024! Mit Spannung schauen wir in diesem Jahr als verkehrspolitischer Interessenverband auf die Regierungsbildungen in unserer Stadt und auch in unserem Bundesland. Die Signale stehen auf Sparen und Kürzungen für den Radverkehr. Der Bundeshaushalt spricht eine eindeutige Sprache! Aber damit lassen wir uns natürlich nicht so einfach abspeisen und werden auch auf der politischen Bühne in diesem Jahr für nachhaltige Mobilität einstehen und die Interessen unserer Mitglieder vertreten! Das Schöne am Radfahren ist, dass es gar nicht so viel dazu braucht und daher sind wir auch in diesem Jahr wieder sehr froh, dieses abwechslungsreiche Radtourenprogramm herauszugeben. Unsere ehrenamtlichen Tourenleiter*innen haben sich im vergangenen Winter wieder sehr viele Gedanken gemacht und mehr als 60 Touren für verschiedene Ansprüche entwickelt! Von der Thementour bis hin zu längeren Ausfahrten ist auch im Jahr 2024 wieder alles dabei.

Neben diesem wertvollen Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs gibt es natürlich jede Menge Vorteile einer Mitgliedschaft. Profitiert von der kostenlosen mobilen
Pannenhilfe deutschlandweit, Verkehrshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung im Verkehr, Beratungen, Ermäßigungen bei ADFC-Veranstaltungen und vieles mehr...
Den Mitgliedsantrag findet ihr am Ende dieses Heftes. Im Namen des Vorstands und allen aktiven Mitgliedern des ADFC Leipzig wünschen wir euch viel Spaß bei den angebotenen, aber auch den eigenen Radtouren in und um Leipzig und allzeit eine gute und sichere Fahrt! Sichert euch euer Exemplar!

Das Radtourenprogramm wird an allen relevanten Lokalitäten der Stadt wie Fahrradläden, Kneipen und Orten öffentlichen Lebens zur kostenlosen Mitnahme durch culturtraeger ausgelegt und außerdem an Informationsständen des ADFC Leipzig sowie in der Geschäftsstelle im Ranstädter Steinweg 1 direkt verteilt. (Öffnungszeiten Di + Do 14-18 Uhr oder direkt am Auslagekasten draußen am Schaufenster)

Weitere Informationen gibt es unter: leipzig.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/leipzig/user_upload/Radtourenprogramme/Radtourenprogramm_2024.pdf


https://leipzig.adfc.de/neuigkeit/ahurra-unser-neues-radtourenprogramm-2024-ist-da

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

Bleiben Sie in Kontakt