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„Eine wirklich gute Radverkehrsförderung ist daher zugleich auch Fußverkehrsförderung“, ist sich FUSS e.V. sicher – wie dies auch vom ADFC vertreten wird. © Florian Kurrasch, Unsplash

PM: Gemeinsame Pressemitteilung von ADFC Leipzig und FUSS e.V. zu Konflikten

Etwa im Minutentakt oder noch häufiger fährt eine Person mit dem Fahrrad oder E-Roller durch die Leipziger Fußgängerzone. Das ergaben stichprobenartige Zählungen der Ortsgruppe des FUSS e. V., dem Fachverband für Fußverkehr.

Leipzig, 28. November 2023. „Für eine Familie mit kleinen Kindern bedeutet dies beispielsweise, dass sie auf dem Weg durch die Fußgängerzone vom Markt bis zum Augustusplatz von fünf bis zehn Radfahrenden tangiert wird,“ schlussfolgert daraus FUSS e.V. Hier sind nach übereinstimmender Auffassung von ADFC und FUSS e.V. mehr und vor allem regelmäßige Kontrollen notwendig. Dass solche wirksam sein können, beweist die Aktion von Polizei und Ordnungsamt im vergangenen August auf der Karlbrücke in Schleußig. Während dessen hatten 10 Prozent der Radfahrenden das derzeitige Fahrverbot auf der Brücke missachtet. Bei der Zählung von FUSS e.V. drei Monate später lag der Anteil der Regelverstöße hingegen bei mehr als 50 Prozent. Das zeigt deutlich, dass Kontrollen nur wirksam sind, wenn sie regelmäßig stattfinden. Auch in anderen Straßen hat FUSS e. V. die Konflikte zwischen Zufußgehenden und Radfahrenden beobachtet, so etwa in der Dresdner Straße, Georgiring, Hermann-Liebmann-Straße, Industriestraße, Jahnallee, Karl-Heine-Straße, Rödelstraße, Otto-Schill-Straße, Zweinaundorfer Straße und auf dem Lurgensteins Steg. FUSS e. V. zieht aus seinen Beobachtungen das Fazit:

  • Die Radfahrenden, die sich regelkonform verhalten, sind in der Mehrheit.
  • Auch zu Fuß beachten nicht alle Personen jederzeit die Verkehrsordnung, sie gehen mitunter auf dem Radweg oder queren einen solchen achtlos. Oder Zufußgehende stehen an Ampeln auf der Furt für den Radverkehr und bringen damit sich selbst als auch Radfahrende in Bedrängnis. Auch hier verhält sich aber die überwiegende Mehrzahl richtig.
  • Eine eindeutige Führung des Radverkehrs mit ausreichend breiten Radfahrstreifen führt zu einer höheren Regelbeachtung.

Letzteres wurde besonders deutlich bei Zählungen auf der Zeppelinbrücke: Während einer Baustelle war die stadtauswärtige Radwegeführung unübersichtlich und annähernd ein Drittel der Radfahrenden fuhr während dessen auf dem Gehweg. Mit dem Ende der Baustelle fahren nur noch halb so viele auf dem Gehweg. „Eine wirklich gute Radverkehrsförderung ist daher zugleich auch Fußverkehrsförderung“, ist sich FUSS e.V. sicher – wie dies auch vom ADFC vertreten wird. „Wenn wir endlich ein lückenloses Radnetz in Leipzig haben werden, profitieren davon auch die Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. Gute Radverkehrsführung bedeutet weniger Regelverstöße und weniger Radverkehr auf Fußwegen,“ so Robert Strehler, Vorsitzender vom ADFC Leipzig. So begrüßt nicht nur der ADFC, sondern auch FUSS e.V. ausdrücklich die Einrichtung neuer Radfahrstreifen wie auf dem nördlichen Cityring zwischen Hauptbahnhof und Löhrstraße. Seitdem dort der neue Radweg nach Westen eingerichtet wurde, gibt es auf dem schmalen Gehweg vor dem ehemaligen Landratsamt kaum noch Gehwegradler.

Radfahrende und Zufußgehende bewegen sich mittels ihrer Muskelkraft voran und beide Gruppen wollen umweltfreundlich und kostengünstig mobil sein. Mit dem Rad ist man aber deutlich schneller unterwegs als zu Fuß, weshalb es auf den Wegen und Plätzen, die sich diese beiden Verkehrsarten teilen müssen, häufig zu Problemen kommt. Dass Unfälle zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden nicht immer glimpflich abgehen, war erst kürzlich einer Studie des UDV (Unfallforschung der Versicherer) zu entnehmen. Demnach wurden im Jahr 2022 deutschlandweit mehr als 720 Personen bei Kollisionen zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden schwer verletzt, davon 13 tödlich. (Quelle: www.udv.de/resource/blob/154804/ec537e3ddabca481d2adec20e84b8bee/fgrfkoll-mi-data.pdf)

Die Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zeigen sich auch in Leipzig insbesondere in jenen Straßen, in welchen es für Radfahrende nur sehr unzureichende Verkehrsbedingungen gibt, etwa in stark befahrenen Straßen mit fehlenden Radwegen oder auch in Nebenstraßen mit grobem Straßenpflaster. „Sowohl für Menschen zu Fuß als auch auf dem Rad sind schlechte Beläge ein großes Problem. Die Stolper- und Sturzgefahr ist hier erheblich größer. Um dies zu vermeiden, suchen Menschen dann oft Ausweichmöglichkeiten, auch wenn diese nicht regelkonform sind. Daher fahren Radfahrende dort auf dem Gehweg, wo sie sonst auf einem holprigen Kopfsteinpflasterbelag fahren müssten. Oder in stark befahrenen Straßen ohne Radspur fahren Radfahrende auf dem Gehweg, um sich nicht gefährdet zu fühlen. Das ist nicht korrekt, aber nachvollziehbar, angesichts des manchmal zu dicht überholenden Kfz-Verkehrs.“

Fuß- und Radverkehr sind beides sehr umwelt- und stadtverträgliche Verkehrsarten und gleichermaßen von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Verkehrswende. Die Stadt Leipzig hat sich in ihrer Mobilitätsstrategie 2030 dazu bekannt, den Umweltverbund insgesamt zu fördern und den Anteil des Motorisierten Individualverkehrs in Leipzig deutlich zu reduzieren. Dazu sind nach Auffassung des ADFC und des FUSS e.V. auch Flächenumverteilungen im öffentlichen Verkehrsraum zugunsten des Fuß- und des Radverkehrs zusammen erforderlich.

Ansprechpartner*in FUSS e. V.                                   
Sprecher Bertram Weisshaar                  
www.leipzig-zu-fuss.de
info@leipzig-zu-fuss.de
0179 5436091                                         

Ansprechpartner*in ADFC Leipzig e. V.
Robert Strehler 
www.leipzig.adfc.de  
robert.strehler@adfc-leipzig.de
0176 30359734


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/pm-gemeinsame-pressemitteilung-von-adfc-leipzig-und-fuss-ev-zu-konflikten

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    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

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    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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