KONSUM_Leipzig-ADFC_Leipzig-Partnerschaft-Fördermitglied

KONSUM Leipzig unterstützt den ADFC Leipzig ab sofort als stolzes Fördermitglied! ADFC Leipzig-Vorsitzender Robert Strehler nimmt den Scheck in Höhe von 1000 Euro entgegen. © Anne-K. Hutschenreuter

PM: KONSUM Leipzig wird am 02. Juni 2023 neues ADFC Leipzig-Fördermitglied

ADFC-Fördermitglieder stärken die lokale und regionale Arbeit des ADFCs. Zum Aktionstag "KONSUM Bike Day" am 02. Juni 2023 verkündete der ADFC Leipzig feierlich, dass der lokale Lebensmittelhändler KONSUM Leipzig ab sofort stolzes Fördermitglied ist.

Leipzig, den 12. Juni 2023. Mit großer Begeisterung begrüßen wir KONSUM Leipzig in unserer Gemeinschaft und möchten die Bedeutung dieser Partnerschaft hervorheben. Wir freuen uns, dass KONSUM Leipzig nun offizielles Fördermitglied des ADFC Leipzig ist und anlässlich zum Aktionstag "KONSUM Bike Day" 1000 Euro spendete. Diese wichtige lokale Partnerschaft ist ein weiterer Schritt in unserem Engagement für eine nachhaltige Mobilität und den Ausbau des Fahrradverkehrs in unserer Stadt.

Der ADFC Leipzig freut sich darauf, mit KONSUM Leipzig an Projekten zur Verbesserung der Radwege zu arbeiten und gemeinsam Veranstaltungen zu unterstützen, die das Fahrradfahren fördern. Durch die enge Zusammenarbeit können wir unsere Ziele effektiv verfolgen und Leipzig zu einer noch fahrradfreundlicheren Stadt machen. „Wir möchten KONSUM Leipzig herzlich dafür danken, dass sie Teil unserer Fahrrad-Community geworden sind und unseren Einsatz für eine nachhaltige Mobilität unterstützen. Gemeinsam können wir die Vorteile des Fahrradfahrens hervorheben, den Klimaschutz vorantreiben und unsere Stadt zu einem noch attraktiveren Ort machen“, so der ADFC Leipzig Vorsitzende Robert Strehler.

Über KONSUM Leipzig:

Die KONSUM Leipzig eG versorgt mit ihren fast 1.000 Mitarbeiter*innen täglich rund 50.000 Kund*innen mit frischen Lebensmitteln. Als moderner Lebensmittelhändler setzen sie das Motto „Nah. Frisch. Freundlich.“ in einem dichten Netz von über 60 Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen um. Der Fokus liegt auf Frische und Regionalität. Bis zu einem Viertel des Sortiments stammt aus der Region. Für den KONSUM Leipzig stehen die Interessen seiner Mitglieder im Vordergrund. Als moderne Genossenschaft greifen sie gesellschaftliche Entwicklungen auf und kommen ihrer unternehmerischen Verantwortung für Mitglieder, Mitarbeiter*innen und der­ Region nach.

Ansprechpartner*in ADFC Leipzig:
Robert Strehler, robert.strehler [at] adfc-leipzig.de


https://leipzig.adfc.de/pressemitteilung/pm-konsum-leipzig-wird-am-02-juni-2023-neues-adfc-leipzig-foerdermitglied

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Welche Vorteile habe ich durch eine Mitgliedschaft im ADFC?

    Sie haben zahlreiche konkrete Vorteile. Sie erhalten:

     

    • eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung für Rad- und Fußverkehr sowie ÖPNV
    • kostenlose Rechtsberatung
    • die deutschlandweite ADFC-Pannenhilfe
    • zahlreiche Vergünstigungen, bspw. bei CarSharing- und BikeSharing-Angeboten
    • Rabatte in ausgewählten Fahrradläden
    • Rabatte auf ADFC-Angebote, bspw. bei Vorträgen und Radtouren
    • das Mitgliedsmagazin "Radwelt" regelmäßig zugestellt

     

    Durch eine Mitgliedschaft unterstützen Sie den ADFC, sich für die Interessen von Radfahrenden und für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einzusetzen und Einfluss auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zu nehmen.

    Überzeugt? Hier geht es zum Beitrittsformular.

  • Wann kommt das Radtourenprogramm heraus und wo finde ich es?

    Das Programm erscheint jedes Jahr im Frühling und ist in der Geschäftsstelle oder auch online auf unserer Website erhältlich. Außerdem wird es über culturtraeger in Leipzig verteilt.

  • Gibt es vom ADFC einen Musterkaufvertrag für den Privatkauf eines gebrauchten Fahrrads?

    Ja. Einen Musterkaufvertrag für den privaten Kauf von Gebrauchträdern finden Sie hier. Darin werden persönliche Daten von Verkäufer*in und Käufer*in sowie Details zum Fahrrad und zum Kaufpreis festgehalten.

  • Muss ich zwingend auf dem Radweg fahren?

    Radwege müssen benutzt werden, wenn dies durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Sobald Sie auf einem Radweg ein Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund sehen, müssen Sie zwingend den Radweg benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Radweg handelt, der vom Fußweg getrennt ist, oder um einen gemeinsam genutzten Weg. Es besteht Radwegbenutzungspflicht.

     

    Ohne blaues Schild haben Sie die freie Wahl, ob Sie Fahrbahn oder Radweg benutzen möchten.

     

    Sind Radwege mit Benutzungspflicht nicht nutzbar (Wurzeln, Schnee und Eis, Blätter, Scherben etc.), kann auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Ein Ausweichen auf den Gehweg ist allerdings tabu.

     

    In unserem Dossier zur Radwegbenutzungspflicht gibt es weitere Informationen zum Thema und zur Projektgruppe des ADFC, die sich mit der Überprüfung der Benutzungspflicht von Radwegen beschäftigt.

  • Dürfen Radwege in beide Richtungen befahren werden?

    Nein. Sind auf beiden Straßenseiten Radwege vorhanden, dürfen Sie im Regelfall nur den Radweg benutzen, der in Ihrer Fahrtrichtung rechts liegt. Anderenfalls sind Sie als Geisterfahrer*in auf dem Radweg unterwegs.

     

    Ausnahmen sind erlaubt, wenn der Radweg durch zusätzliche Beschilderung in beide Richtungen frei gegeben ist.

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